Flexible Working Geschäftsbedingungen und Konditionen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend „AGB“)

§ 1 Definitionen

Dienstleistung: Umfasst das Angebot von Novac Solutions im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft.

Liegenschaft: Bürofläche im 5. OG an der Löwenstrasse 17 in 8001 Zürich.

NOVAC-SOLUTIONS: NOVAC-SOLUTIONS GmbH, Bahnhofplatz 4, 8001 Zürich.

Nutzer: Natürliche oder juristische Person, welche das Dienstleistungsangebot von Novac Solutions in Anspruch nimmt. Der Nutzer entspricht dem Unterzeichner des Vertrages.

Partei/Parteien: Der Nutzer und Novac Solutions werden gemeinsam als die "Parteien" respektive je einzeln als die "Partei" bezeichnet.

Vertrag: Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen NOVAC-SOLUTIONS und dem Nutzer, inklusive den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Dienstleistungsangebot ist ein integraler Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung gemäss § 4 Abs. 1.

Working Space: Arbeitsplatz in der Bürofläche im 5. OG an der Löwenstrasse 17 in 8001 Zürich welche durch NOVAC-SOLUTIONS dem Nutzer angeboten wird, inklusive alle durch NOVAC-SOLUTIONS zur Verfügung gestellte Einrichtungen, der gemeinsamen Küche, der Dachterrasse und der sanitären Anlagen.

§ 2 Anwenderbarkeit

Die AGB finden Anwendung auf alle Mitgliedschaftsvereinbarungen und allen weiteren Abkommen zwischen dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS. Die AGB finden ebenfalls Anwendung auf Drittpersonen, welche durch den Nutzer in den Working Space eingeladen werden und Gebrauch machen vom Working Space und den Dienstleistungen, welche von NOVAC-SOLUTIONS angeboten werden.

§ 3 Einverständniserklärung

Der Nutzer akzeptiert durch schriftliche Einverständniserklärung, insbesondere auch elektronische Einverständniserklärung über Internet, das Angebot von NOVAC-SOLUTIONS. Der Vertrag tritt in Kraft mit der Annahme des Angebotes.

Änderungen und spätere Vereinbarungen über die Mitgliedschaftsvereinbarung haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich (Art. 16 OR) zwischen dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS erfolgen.

Ein Abschluss eines neuen Vertrages zwischen dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS macht alle vorangehenden Verträge wirkungslos.

§ 4 Dienstleistungsangebot

NOVAC-SOLUTIONS stellt dem Nutzer vor Abschluss des Vertrages eine detaillierte Übersicht über die angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung („Dienstleistungsangebot“).

Sämtliche Preise des Dienstleistungsangebotes sind exklusive Mehrwertsteuer.

NOVAC-SOLUTIONS kann das Dienstleistungsangebot jederzeit und ohne Grund abändern. Novac Solutions hat den Nutzer einen Monat vor Inkrafttreten der Abänderung schriftlich zu informieren.

§ 5 Nutzung des Working Space

Der Working Space darf nur für arbeitsbezogene Aktivitäten verwendet werden.

Die Adresse der Liegenschaft und des Working Space darf nach Absprache mit NOVAC-SOLUTIONS als Korrespondenzadresse und Geschäftsadresse durch den Nutzer gebraucht werden.

Der Nutzer gebraucht den Working Space und alle damit verbundenen Einrichtungen ordnungsgemäss und sorgfältig. Der Nutzer stellt sicher, dass Hilfspersonen und Drittpersonen, welche durch den Nutzer in den Working Space eingeladen werden, den Working Space und damit verbundenen Dienstleistungen ordnungsgemäss und sorgfältig gebrauchen.

Der Working Space kann nur mit der schriftlichen Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS verändert werden.

Alle Zugangsmittel zum Working Space, insbesondere Schlüssel, elektronische Zugangskarten, usw. sind Eigentum von NOVAC-SOLUTIONS. Die Zugangsmittel dürfen ohne Einverständnis von Novac Solutions nicht an Dritte weitergegeben werden.

Fehlen während der Nutzungsdauer oder bei Ende der Nutzungsdauer Zugangsmittel, so ist NOVAC-SOLUTIONS berechtigt, Schlüssel und Schloss respektive die Schliessanlage auf Kosten des Nutzers ersetzen oder abändern zu lassen. NOVAC-SOLUTIONS allein ist berechtigt, Zugangsmittel herstellen zu lassen, widrigenfalls kann NOVAC-SOLUTIONS ohne weiteres die Schlösser respektive die Schliessanlage auf Kosten des Nutzers ersetzen. Der Nutzer darf Schlüssel nur mit schriftlicher Bewilligung von Novac Solutions anfertigen lassen. Alle Zugangsmittel, inklusive den zusätzlich angefertigten Zugangsmitteln, sind NOVAC-SOLUTIONS am Ende der Nutzungsdauer ohne Entschädigung sofort und ohne Entschädigung zu übergeben.

Ein Verlust von Zugangsmitteln ist umgehend NOVAC-SOLUTIONS mitzuteilen.

Der Nutzer ist verantwortlich bei Verlassen des Working Space und der Liegenschaft, dass (1) alle Türen ordnungsgemäss verriegelt sind; (2) alle Lichter abgelöscht sind und/oder (3) alle elektronischen Geräte ausgeschalten sind.

Der Nutzer erklärt sich mit Unterzeichnung des Vertrags mit der Hausordnung der Liegenschaft einverstanden.

Der Nutzer darf den Working Space und alle damit verbundenen Einrichtungen nur zur vertraglich vereinbarten Benützung resp. zum vertraglich vereinbarten Verwendungszweck gemäss § 5 Abs. 1 und Abs. 3 gebrauchen. Jede Änderung in der Benützung resp. im Verwendungszweck des Working Space ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS gestattet. Der Nutzer haftet zudem für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.

Beim Gebrauch des Working Space hat der Nutzer mit aller Sorgfalt zu verfahren und auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen (Art. 257f OR). Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr soll im Working Space Ruhe herrschen. Vorbehalten bleiben weitergehend ortspolizeiliche Vorschriften. Existiert eine Hausordnung bildet diese einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

Bevor schwere Waren, Einrichtungen und Gegenstände jeglicher Art wie Maschinen, Möbelstücke, Kassenschränke usw. eingebracht werden, hat sich der Nutzer bei Novac Solutions über die Konstruktion des Gebäudes und insbesondere über die Tragfähigkeit der Böden zu vergewissern. Eine allfällige Expertise (Bauingenieur, Statiker, Akustiker usw.) geht vollumfänglich zu Lasten des Nutzers. Zum Schutz der Baute (Böden, Wände, Decken, usw.) und zur Verhinderung von Schall und Erschütterungen sind auf Kosten des Nutzers zweckmässige Vorkehrungen wie Unterlagen oder Isolationen anzubringen.

Wird die zulässige Belastung überschritten, so hat der Nutzer für alle daraus entstehenden Schäden aufzukommen.

Bei allfälligen vertraglich vereinbarter Benützung oder Mitbenützung von Transportanlagen jeglicher Art – wie Waren- oder Personenlifte, usw. gelten die jeweils dort angeschlagenen Bestimmungen als integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrages.

Der Nutzer hat den Working Space von Ungeziefer frei zu halten. Verletzt er diese Pflicht, so ist Novac Solutions berechtigt, die Vertilgung/Beseitigung auf Kosten des Nutzers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern der Nutzer innert schriftlich angesetzter Frist nicht selbst Abhilfe schafft.

Schutzräume, die für zivilschutzfremde Zwecke (z.B. Lager, Archivräume usw.) verwendet werden, müssen jederzeit innert 24 Stunden bzw. in der von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Frist für den Zivilschutz benützbar sein. An den in den Schutzräumen vorhandenen Installationen darf nichts verändert werden.

Fahrzeuge jeglicher Art (insbesondere Autos, Motorräder, Fahrräder, Kinderwagen, Handkarren usw.) des Nutzers, seiner Angehörigen, Hilfspersonen sowie seiner Besucher dürfen nur auf den von Novac Solutions hierfür bezeichneten Plätzen abgestellt werden. Es gibt keine privaten Parkmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Working Space, es stehen öffentliche Abstellplätze nach Verfügbarkeit zur Verfügung.

Ohne anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist dem Nutzer die Benützung von Plätzen, Flächen, Räumlichkeiten und Einrichtungen ausserhalb des Working Space nicht gestattet. Insbesondere dürfen der Zugang zu Gebäude und Hof, die Durchfahrt, der Haus- und Kellergang oder sonstige freie Flächen und Räume in keiner Weise mit Gegenständen irgendwelcher Art verstellt werden. Auch wenn NOVAC-SOLUTIONS hierzu ausnahmsweise die Erlaubnis gibt, haftet der Nutzer für jeden aus der Lagerung entstandenen Schaden.

Ein Aufenthalt auf dem Dach der Liegenschaft ausserhalb der Abschrankung ist verboten.

Die An- und Auslieferung von Waren und dergleichen hat zügig, sorgfältig und unter grösstmöglicher Rücksichtnahme zu erfolgen. Sie darf nur an den von NOVAC-SOLUTIONS bezeichneten Orten durchgeführt werden. Verunreinigungen hat der Nutzer sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Entstandene Schäden sind unverzüglich NOVAC-SOLUTIONS zu melden, der die Behebung auf Kosten des Nutzers veranlasst.

§ 6 Verbotene Aktivitäten

Der Nutzer unterlässt jegliche Aktivitäten, welche (1) die Nutzung des Working Space durch andere Nutzer behindert; (2) die Liegenschaft beschädigt; (3) den Working Space beschädigt; (4) andere Nutzer und/oder Novac Solutions belästigt und/oder (5) dazu führen, dass Versicherungsprämien von NOVAC-SOLUTIONS steigen.

Der Nutzer gebraucht Strom und Wasser sparsam. Der Nutzer muss eine vorgängige schriftliche Erlaubnis von NOVAC-SOLUTIONS für die Nutzung von Büroeinrichtungen einholen, wenn diese nicht dem Standard entspricht.

Das Rauchen ist in der ganzen Liegenschaft untersagt. Das Rauchen auf der Terrasse der Liegenschaft innerhalb der in § 5 Abs. 19 erlaubten Zone ist gestattet. Rauchabfälle, insbesondere Zigarettenstummel und Asche, sind im dafür vorgesehenen Abfallbehältnis zu entsorgen.

Jeder Nutzer ist selbst für die Versicherung seines Mobiliars, seiner Hilfspersonen und Drittpersonen, welche durch den Nutzer in den Working Space eingeladen werden verantwortlich.

Der Nutzer anerkannt, dass NOVAC-SOLUTIONS den Working Space mittels Videokameras überwachen kann.

§ 7 Haftung

Der Nutzer ist haftbar für alle der Liegenschaft und/oder dem Working Space zugefügten Schaden. Der Nutzer ist ebenfalls haftbar, wenn der Schaden durch eine Hilfsperson und/oder eine Drittperson, welche durch den Nutzer in den Working Space eingeladen werden zugefügt wird.

NOVAC-SOLUTIONS haftet gegenüber dem Nutzer für Schäden aus der Nutzung des Working Space nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Novac Solutions haftet nicht bei Verlust oder Diebstahls des Mobiliars der Nutzer

NOVAC-SOLUTIONS ist nicht haftbar für Verluste, insbesondere nicht für Umsatzverluste, Verluste von Daten und Dokumenten, Ansprüchen von Drittpersonen, welche durch den Nutzer in den Working Space eingeladen werden, und/oder Folgeschäden an Nutzern.

§ 8 Nutzungsperiode und Ende der Nutzung

Die Mitgliedschaft beginnt am in der Mitgliedschaftsvereinbarung vermerkten Datum. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Die Parteien können die Mitgliedschaft jeweils auf Ende eines Monates beenden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat jeweils auf Ende des nächsten Monats.

NOVAC-SOLUTIONS kann die Mitgliedschaft ohne Mitteilung aus den folgenden Gründen jederzeit beenden: (1) Nutzer bezahlt die Mitgliedschaftsgebühr nicht innerhalb der in § 9 Abs. 3 vorgesehenen Frist; (2) Nutzer verstösst gegen eine im Vertrag beschriebene Pflicht; (3) Nutzer geht in Konkurs oder in Nachlassstundung und/oder (4) Nutzer beendet seine Geschäftstätigkeit.

Nach Beendigung des Vertrags werden alle Rechnungen sofort fällig. Der Nutzer muss alle offenen Rechnungen in einer Zahlung begleichen.

Die Mitgliedschaft ist automatisch beendet, wenn Novac Solutions aus irgendwelchen Gründen nicht mehr fähig ist seine Dienstleistungen zu erbringen. NOVAC-SOLUTIONS ist unter diesen Umständen nicht haftbar für jegliche Verluste oder Schäden, welche dem Nutzer zugefügt werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat der Nutzer den Working-Space sofort aufzugeben und die Liegenschaft zu verlassen. Der Nutzer hat alle seine mitgebrachten Eigentümer mitzunehmen. Der Nutzer hat den Working Space in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Lässt der Nutzer Eigentümer zurück, so ist NOVAC-SOLUTIONS berechtigt diese auf Kosten des Nutzers zu entsorgen.

§ 9 Zahlungen

Die Nutzungsgebühr für die gemäss Dienstleistungsangebot vereinbarten Dienstleistungen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Nutzer zu bezahlen.

Zusätzliche in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche nicht im Dienstleistungsangebot enthalten sind, werden am Anfang des nächsten Folgemonates in Rechnung gestellt.

Rechnungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum bezahlt werden.

Der Nutzer erhält eine schriftliche Mahnung für Rechnungen, welche nicht innerhalb der 14 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum bezahlt werden. Zusätzlich wird eine Administrationsgebühr von CHF 10 auf jede Mahnung erhoben, welche nach der Frist von 14 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum versendet wird. NOVAC-SOLUTIONS behält sich das Recht vor die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung inkl. der aufaddierten Administrationsgebühren zu suspendieren.

§ 10 Vertraulichkeitserklärung

Die Nutzer verpflichten sich zu einer strikten Geheimhaltung in Bezug auf alle persönlichen, geschäftlichen, kommerziellen, finanziellen und/oder allen anderen vertraulichen Informationen der anderen Nutzer während und nach der Dauer des Vertrages. Diese strikte Geheimhaltung findet ebenfalls Anwendung auf Arbeitnehmer des Nutzers und möglich Drittparteien, welche vom Nutzer in den Working Space eingeladen werden. Der Nutzer hat die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit Arbeitnehmer und Drittparteien über die strikte Geheimhaltung informiert sind.

Die Nutzer erklären sich damit Einverstanden, dass sie insbesondere jegliches Kopieren, Nutzen und/oder Auswerten von Software im Eigentum von NOVAC-SOLUTIONS unterlassen. Ausgenommen davon sind Fälle, in welchen NOVAC-SOLUTIONS den Nutzer schriftliche dazu die Erlaubnis gibt.

§ 11 Mindestgarantien

NOVAC-SOLUTIONS garantiert nicht (a) die Sicherheit, den Schutz und/oder die Stabilität des Netzwerkes; (b) die Sicherheit, den Schutz und/oder die Stabilität der Verbindung zum Internet; (c) die Sicherheit und/oder die Stabilität des Stromnetzwerkes; (d) die Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, insbesondere der Computer, Drucker, Scanner und/oder Kopierer; (e) die ständige Verfügbarkeit eines Working Space; (f) die ständige Verfügbarkeit eines ruhigen Working Space; (g) die ständige Verfügbarkeit eines sauberen Working Space.

Der Nutzer hat selbst Vorkehrungen zu treffen um mögliche eigene Mindeststandards zu erreichen.

§ 12 Vertragsänderung

NOVAC-SOLUTIONS kann jederzeit die Dienstleistungen und/oder jegliche Teile des Vertrags ändern. Dies wird dem Nutzer in geeigneter Weise mitgeteilt, z. B. per Brief, E-Mail oder in einem Hinweis auf der Rechnung. Sollte der Nutzer mit einer wesentlichen, für den Nutzer nachteiligen Änderung nicht einverstanden sein, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag innert 30 Tagen nach Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich zu kündigen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht fristgerecht, gelten diese als akzeptiert. Anträge auf Änderung der Dienste oder handschriftlich vorgenommene Abänderungen des Vertrags durch den Nutzer sind nur dann rechtsverbindlich, wenn NOVAC-SOLUTIONS diesen schriftlich zugestimmt hat.

§ 13 Übertragung von Rechten

Jede Art der Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Nutzer aus diesem Vertrag oder aus Dienstleistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS. NOVAC-SOLUTIONS darf, den gesamten Vertrag an Dritte übertragen und/oder Dritten die Verantwortung für die Leistungserbringung auferlegen.

§ 14 Mitteilungen

Mitteilungen des Nutzers im Rahmen dieses Vertrages haben entweder an NOVAC-SOLUTIONS GmbH, Bahnhofplatz 4, 8001 Zürich oder an die e-Mail Adresse info@novac-solutions.com zu erfolgen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam resp. nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich 1.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Thank God it's Monday diese Website bereitstellt.

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