Monthly Abo Fixed Desk Nüschelerstrasse Geschäftsbedingungen und Konditionen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend „AGB“)

§ 1 Definitionen

Dienstleistung: Umfasst das Angebot von Novac Solutions im Rahmen der abgeschlossenen Mitgliedschaft.

Liegenschaft: Bürofläche im 2. OG an der Nüschelerstrasse 31 in 8001 Zürich.

NOVAC-SOLUTIONS: NOVAC-SOLUTIONS GmbH, Bahnhofplatz 4, 8001 Zürich.

Nutzer: Natürliche oder juristische Person, welche das Dienstleistungsangebot von Novac Solutions in Anspruch nimmt. Der Nutzer entspricht dem Unterzeichner des Vertrages.

Partei/Parteien: Der Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS werden gemeinsam als die "Parteien" respektive je einzeln als die "Partei" bezeichnet.

Vertrag: Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen NOVAC-SOLUTIONS und der Nutzerin / dem Nutzer, inklusive den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Dienstleistungsangebot ist ein integraler Bestandteil der Mitgliedschaftsvereinbarung gemäss § 4 Abs. 1.

Working Space: Arbeitsplatz in der Bürofläche im 2. OG an der Nüschelerstrasse 31  in 8001 Zürich welche durch NOVAC-SOLUTIONS der Nutzerin / dem Nutzer angeboten wird, inklusive alle durch NOVAC-SOLUTIONS zur Verfügung gestellte Einrichtungen, der gemeinsamen Küche, Meetingräume  und der sanitären Anlagen.

§ 2 Anwenderbarkeit

Die AGB finden Anwendung auf alle Mitgliedschaftsvereinbarungen und allen weiteren Abkommen zwischen der / dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS. Die AGB finden ebenfalls Anwendung auf Drittpersonen, welche durch die Nutzerin / den Nutzer in den Working Space eingeladen werden und Gebrauch machen vom Working Space und den Dienstleistungen, welche von NOVAC-SOLUTIONS angeboten werden.

§ 3 Einverständniserklärung

Die Nutzerin / der Nutzer akzeptiert durch schriftliche Einverständniserklärung, insbesondere auch elektronische Einverständniserklärung über Internet, das Angebot von NOVAC-SOLUTIONS. Der Vertrag tritt in Kraft mit der Annahme des Angebots.

Änderungen und spätere Vereinbarungen über die Mitgliedschaftsvereinbarung haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich (Art. 16 OR) zwischen der Nutzerin / dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS erfolgen.

Ein Abschluss eines neuen Vertrags zwischen der Nutzerin / dem Nutzer und NOVAC-SOLUTIONS macht alle vorangehenden Verträge wirkungslos.

§ 4 Dienstleistungsangebot

NOVAC-SOLUTIONS stellt der Nutzerin / dem Nutzer vor Abschluss des Vertrages eine detaillierte Übersicht über die angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung („Dienstleistungsangebot“).

Sämtliche Preise des Dienstleistungsangebotes sind exklusive Mehrwertsteuer.

NOVAC-SOLUTIONS kann das Dienstleistungsangebot jederzeit und ohne Grund abändern. NOVAC-SOLUTIONS  hat die Nutzerin / den Nutzer einen Monat vor Inkrafttreten der Abänderung schriftlich zu informieren.

§ 5 Nutzung des Working Spaces

Der Working Space darf nur für arbeitsbezogene Aktivitäten verwendet werden.

Die Adresse der Liegenschaft und des Working Spaces darf nach Absprache mit NOVAC-SOLUTIONS als Korrespondenzadresse und Geschäftsadresse durch die Nutzerin / den Nutzer gebraucht werden.

Die Nutzerin / der Nutzer braucht den Working Space und alle damit verbundenen Einrichtungen ordnungsgemäss und sorgfältig. Die Nutzerin / der Nutzer stellt sicher, dass Hilfspersonen und Drittpersonen, welche durch die Nutzerin / den Nutzer in den Working Space eingeladen werden, den Working Space und damit verbundenen Dienstleistungen ordnungsgemäss und sorgfältig gebrauchen.

Der Working Space kann nur mit der schriftlichen Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS verändert werden.

Alle Zugangsmittel zum Working Space, insbesondere Schlüssel, elektronische Zugangskarten, usw. sind Eigentum von NOVAC-SOLUTIONS. Die Zugangsmittel dürfen ohne Einverständnis von NOVAC-SOLUTIONS nicht an Dritte weitergegeben werden.

Fehlen während der Nutzungsdauer oder bei Ende der Nutzungsdauer Zugangsmittel, so ist NOVAC-SOLUTIONS berechtigt, Schlüssel und Schloss respektive die Schliessanlage auf Kosten des Nutzers ersetzen oder abändern zu lassen. NOVAC-SOLUTIONS allein ist berechtigt, Zugangsmittel herstellen zu lassen, widrigenfalls kann NOVAC-SOLUTIONS ohne weiteres die Schlösser respektive die Schliessanlage auf Kosten des Nutzers ersetzen. Der Nutzer darf Schlüssel nur mit schriftlicher Bewilligung von Novac Solutions anfertigen lassen. Alle Zugangsmittel, inklusive den zusätzlich angefertigten Zugangsmitteln, sind NOVAC-SOLUTIONS am Ende der Nutzungsdauer  sofort und ohne Entschädigung zu übergeben.

Ein Verlust von Zugangsmitteln ist umgehend NOVAC-SOLUTIONS mitzuteilen.

Der Nutzer ist verantwortlich beim Verlassen des Working Spaces und der Liegenschaft, dass (1) alle Türen ordnungsgemäss verriegelt sind, (2) alle Lichter abgelöscht sind und (3) alle Fenster geschlossen sind. 

Die Nutzerin / der Nutzer erklärt sich mit Unterzeichnung des Vertrags mit der Hausordnung der Liegenschaft einverstanden.

Die Nutzerin / der Nutzer darf den Working Space und alle damit verbundenen Einrichtungen nur zur vertraglich vereinbarten Benützung resp. zum vertraglich vereinbarten Verwendungszweck gemäss § 5 Abs. 1 und Abs. 3 gebrauchen. Jede Änderung in der Benützung resp. im Verwendungszweck des Working Spaces ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS gestattet. Die Nutzerin / der Nutzer haftet zudem für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.

Beim Gebrauch des Working Spaces hat die Nutzerin / der Nutzer mit aller Sorgfalt zu verfahren und auf andere NutzerInnen Rücksicht zu nehmen (Art. 257f OR). Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr soll im Working Space Ruhe herrschen. Vorbehalten bleiben weitergehend ortspolizeiliche Vorschriften. Existiert eine Hausordnung bildet diese einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

Bevor schwere Waren, Einrichtungen und Gegenstände jeglicher Art wie Maschinen, Möbelstücke, Kassenschränke usw. eingebracht werden, hat sich der Nutzer bei NOVAC-SOLUTIONS  über die Konstruktion des Gebäudes und insbesondere über die Tragfähigkeit der Böden zu vergewissern. Eine allfällige Expertise (Bauingenieur, Statiker, Akustiker usw.) geht vollumfänglich zu Lasten der Nutzerin / des Nutzers. Zum Schutz der Baute (Böden, Wände, Decken, usw.) und zur Verhinderung von Schall und Erschütterungen sind auf Kosten der Nutzerin / des Nutzers zweckmässige Vorkehrungen wie Unterlagen oder Isolationen anzubringen.

Wird die zulässige Belastung überschritten, so hat die Nutzerin / der Nutzer für alle daraus entstehenden Schäden aufzukommen.

Bei allfälliger vertraglich vereinbarter Benützung oder Mitbenützung von Transportanlagen jeglicher Art – wie Waren- oder Personenlifte, usw. gelten die jeweils dort angeschlagenen Bestimmungen als integrierender Bestandteil des vorliegenden Vertrags.

Die Nutzerin / der Nutzer hat den Working Space von Ungeziefer frei zu halten. Verletzt er diese Pflicht, so ist NOVAC-SOLUTIONS  berechtigt, die Vertilgung/Beseitigung auf Kosten der Nutzerin / des Nutzers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern die Nutzerin / der Nutzer innert schriftlich angesetzter Frist nicht selbst Abhilfe schafft.

Schutzräume, die für zivilschutzfremde Zwecke (z.B. Lager, Archivräume usw.) verwendet werden, müssen jederzeit innert 24 Stunden bzw. in der von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Frist für den Zivilschutz benützbar sein. An den in den Schutzräumen vorhandenen Installationen darf nichts verändert werden.

Fahrzeuge jeglicher Art (insbesondere Autos, Motorräder, Fahrräder, Kinderwagen, Handkarren usw.) der Nutzerin / des Nutzers, seiner Angehörigen, Hilfspersonen sowie seiner Besucher dürfen nur auf den von NOVAC-SOLUTIONS  hierfür bezeichneten Plätzen abgestellt werden. Es gibt keine privaten Parkmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Working Space, es stehen öffentliche Abstellplätze nach Verfügbarkeit zur Verfügung.

Ohne andersweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist dem Nutzer die Benützung von Plätzen, Flächen, Räumlichkeiten und Einrichtungen ausserhalb des Working Spaces nicht gestattet. Insbesondere dürfen der Zugang zu Gebäude und Hof, die Durchfahrt, der Haus- und Kellergang oder sonstige freie Flächen und Räume in keiner Weise mit Gegenständen irgendwelcher Art verstellt werden. Auch wenn NOVAC-SOLUTIONS hierzu ausnahmsweise die Erlaubnis gibt, haftet die Nutzerin / der Nutzer für jeden aus der Lagerung entstandenen Schaden.

Die An- und Auslieferung von Waren und dergleichen hat zügig, sorgfältig und unter grösstmöglicher Rücksichtnahme zu erfolgen. Sie darf nur an den von NOVAC-SOLUTIONS bezeichneten Orten durchgeführt werden. Verunreinigungen hat die Nutzerin / der Nutzer sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Entstandene Schäden sind unverzüglich NOVAC-SOLUTIONS zu melden, die die Behebung auf Kosten der Nutzerin / des Nutzers veranlasst.

§ 6 Verbotene Aktivitäten

Die Nutzerin / der Nutzer unterlässt jegliche Aktivitäten, welche (1) die Nutzung des Working Spaces durch andere NutzerInnen behindert; (2) die Liegenschaft beschädigt; (3) den Working Space beschädigt; (4) andere NutzerInnen und/oder NOVAC-SOLUTIONS belästigt und/oder (5) dazu führen, dass Versicherungsprämien von NOVAC-SOLUTIONS steigen.

Die Nutzerin / der Nutzer gebraucht Strom und Wasser sparsam. Die Nutzerin / der Nutzer muss eine vorgängige schriftliche Erlaubnis von NOVAC-SOLUTIONS für die Nutzung von Büroeinrichtungen einholen, wenn diese nicht dem Standard entspricht.

Das Rauchen ist in der ganzen Liegenschaft untersagt. 

Jede Nutzerin / jederr Nutzer ist selbst für die Versicherung seines Mobiliars, seiner Hilfspersonen und Drittpersonen, welche durch die / den NutzerIn in den Working Space eingeladen werden verantwortlich.

Die Nutzerin / der Nutzer anerkannt, dass NOVAC-SOLUTIONS den Working Space mittels Videokameras überwachen kann.

§ 7 Haftung

Die Nutzerin / der Nutzer ist haftbar für alle der Liegenschaft und/oder dem Working Space zugefügten Schaden. Die Nutzerin / der Nutzer ist ebenfalls haftbar, wenn der Schaden durch eine Hilfsperson und/oder eine Drittperson, welche durch die Nutzerin / den Nutzer in den Working Space eingeladen werden, zugefügt wird.

NOVAC-SOLUTIONS haftet gegenüber der Nutzerin / dem Nutzer für Schäden aus der Nutzung des Working Space nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. NOVAC-SOLUTIONS haftet nicht bei Verlust oder Diebstahls des Mobiliars der NutzerInnen. 

NOVAC-SOLUTIONS ist nicht haftbar für Verluste, insbesondere nicht für Umsatzverluste, Verluste von Daten und Dokumenten, Ansprüchen von Drittpersonen, welche durch die Nutzerin / den Nutzer in den Working Space eingeladen werden, und/oder Folgeschäden an NutzerInnen.

§ 8 Nutzungsperiode und Ende der Nutzung

Die Mitgliedschaft beginnt am in der Mitgliedschaftsvereinbarung vermerkten Datum. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Die Parteien können die Mitgliedschaft jeweils auf Ende eines Monats beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Tage.

NOVAC-SOLUTIONS kann die Mitgliedschaft ohne Mitteilung aus den folgenden Gründen jederzeit beenden: (1) NutzerIn bezahlt die Mitgliedschaftsgebühr nicht innerhalb der in § 9 Abs. 3 vorgesehenen Frist; (2) NutzerIn verstösst gegen eine im Vertrag beschriebene Pflicht; (3) NutzerIn geht in Konkurs oder in Nachlassstundung und/oder (4) NutzerIn beendet seine Geschäftstätigkeit.

Nach Beendigung des Vertrags werden alle Rechnungen sofort fällig. Der/die NutzerIn muss alle offenen Rechnungen in einer Zahlung begleichen.

Die Mitgliedschaft ist automatisch beendet, wenn NOVAC-SOLUTIONS aus irgendwelchen Gründen, wie die Beendigung einer Zwischennutzung, nicht mehr fähig ist, seine Dienstleistungen zu erbringen. NOVAC-SOLUTIONS ist unter diesen Umständen nicht haftbar für jegliche Verluste oder Schäden, welche der Nutzerin / dem Nutzer zugefügt werden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat die Nutzerin / der Nutzer den Working-Space sofort aufzugeben und die Liegenschaft zu verlassen.Die Nutzerin / der Nutzer hat alle seine mitgebrachten Eigentümer mitzunehmen. Die / der NutzerIn hat den Working Space in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Lässt die Nutzerin / der Nutzer Eigentümer zurück, so ist NOVAC-SOLUTIONS berechtigt, diese auf Kosten der Nutzerin / des Nutzers zu entsorgen.

§ 9 Zahlungen

Die Nutzungsgebühr für die gemäss Dienstleistungsangebots vereinbarten Dienstleistungen vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ist durch die Nutzerin / den Nutzer zu bezahlen.

Zusätzliche in Anspruch genommene Dienstleistungen, welche nicht im Dienstleistungsangebot enthalten sind, werden am Anfang des nächsten Folgemonates in Rechnung gestellt.

Das Monatsabo muss beim Kauf direkt mit der Kreditkarte bezahlt werde. Schlägt diese fehl, muss die ausstehende Rechnung innerhalb von 5 Tagen beglichen werden.

Die Nutzerin / der Nutzer erhält eine schriftliche Mahnung für Rechnungen, welche nicht innerhalb der 5 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum bezahlt werden. Zusätzlich wird eine Administrationsgebühr von CHF 5 auf jede Mahnung erhoben, welche nach der Frist von 5 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum versendet wird. NOVAC-SOLUTIONS behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung inkl. der aufaddierten Administrationsgebühren zu suspendieren.

§ 10 Vertraulichkeitserklärung

Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich zu einer strikten Geheimhaltung in Bezug auf alle persönlichen, geschäftlichen, kommerziellen, finanziellen und/oder allen anderen vertraulichen Informationen der anderen NutzerInnen während und nach der Dauer des Vertrages. Diese strikte Geheimhaltung findet ebenfalls Anwendung auf ArbeitnehmerInnen der Nutzerin / des Nutzers und möglich Drittparteien, welche vom Nutzer in den Working Space eingeladen werden. Die Nutzerin / der Nutzer hat die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit ArbeitnehmerInnen und Drittparteien über die strikte Geheimhaltung informiert sind.

Die NutzerInnen erklären sich damit Einverstanden, dass sie, insbesondere jegliches Kopieren, Nutzen und/oder Auswerten von Software im Eigentum von NOVAC-SOLUTIONS unterlassen. Ausgenommen davon sind Fälle, in welchen NOVAC-SOLUTIONS den NutzerInnen die schriftliche Erlaubnis dazu gibt.

§ 11 Mindestgarantien

NOVAC-SOLUTIONS garantiert nicht (a) die Sicherheit, den Schutz und/oder die Stabilität des Netzwerks; (b) die Sicherheit, den Schutz und/oder die Stabilität der Verbindung zum Internet; (c) die Sicherheit und/oder die Stabilität des Stromnetzwerks; (d) die Funktionsfähigkeit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, insbesondere der Computer, Drucker, Scanner und/oder Kopierer; (e) die ständige Verfügbarkeit eines Working Spaces; (f) die ständige Verfügbarkeit eines ruhigen Working Spaces; (g) die ständige Verfügbarkeit eines sauberen Working Spaces.

Die NutzerIn / der Nutzer hat selbst Vorkehrungen zu treffen, um mögliche eigene Mindeststandards zu erreichen.

§ 12 Vertragsänderung

NOVAC-SOLUTIONS kann jederzeit die Dienstleistungen und/oder jegliche Teile des Vertrags ändern. Dies wird der Nutzerin / dem Nutzer in geeigneter Weise mitgeteilt, z. B. per Brief, E-Mail oder in einem Hinweis auf der Rechnung. Sollte die Nutzerin / der Nutzer mit einer wesentlichen, für die Nutzerin / den Nutzer nachteiligen Änderung nicht einverstanden sein, ist die Nutzerin / der Nutzer berechtigt, den Vertrag innert 30 Tagen nach Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich zu kündigen. Widerspricht die Nutzerin / der Nutzer den Änderungen nicht fristgerecht, gelten diese als akzeptiert. Anträge auf Änderung der Dienste oder handschriftlich vorgenommene Abänderungen des Vertrags durch die Nutzerin / den Nutzer sind nur dann rechtsverbindlich, wenn NOVAC-SOLUTIONS diesen schriftlich zugestimmt hat.

§ 13 Übertragung von Rechten

Jede Art der Übertragung von Rechten und Pflichten durch die Nutzerin / den Nutzer aus diesem Vertrag oder aus Dienstleistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NOVAC-SOLUTIONS. NOVAC-SOLUTIONS darf, den gesamten Vertrag an Dritte übertragen und/oder Dritten die Verantwortung für die Leistungserbringung auferlegen.

§ 14 Mitteilungen

Mitteilungen der Nutzerin /  des Nutzers im Rahmen dieses Vertrags haben entweder an NOVAC-SOLUTIONS GmbH, Bahnhofplatz 4, 8001 Zürich oder an die e-Mail Adresse team@tgimzuerich.work zu erfolgen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam resp. nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich 1.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Thank God it's Monday diese Website bereitstellt.

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